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30. Mai 2017

16 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

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Privates Handy am Arbeitsplatz: Nutzung mit dem Chef absprechen

Die  private  Nutzung  von  Smart-   sogar einer Kündigung geahndet      Angemessene private Nutzung:        Arbeitgeber auch Ermittlungen
phones  und  insbesondere  von       werden.                             15 Minuten sind vertretbar          anstellen, wenn sich hierdurch
SMS  und  WhatsApp  am  Arbeits-                                                                             z.B. ein konkreter Verdacht eines
platz  ist  immer  häufiger  Gegen-  Privates Smartphone                    Ist die Nutzung des privaten     schwerwiegenden Verstoßes
stand  arbeitsrechtlicher  Ausein-   während der Pause                   Smartphones grundsätzlich er-       gegen die arbeitsrechtlichen
andersetzungen.  Immer  wieder                                           laubt, beschränkt sich diese        Pflichten des Mitarbeiters oder
stellt  sich  Arbeitnehmern  und        In der Pause darf der Arbeit-    immer nur auf eine „normale und     sogar Straftaten erhärten lässt.
Arbeitgebern  die  Frage,  ob  die   nehmer selbstverständlich sein      angemessene“ Nutzung. Eine
private  Nutzung  des  Smartpho-     Smartphone auch privat nutzen.      Nutzung von mehreren Stunden           Private Telefonate ins Aus-
nes  während  der  Arbeitszeit       Der Arbeitgeber kann ihm grund-     am Tag ist verboten. Als normal     land oder Anrufe bei kosten-
erlaubt  ist  und  welche  Konse-    sätzlich nicht vorschreiben, wie    und angemessen gilt die Faust-      pflichtigen Sondernummern und
quenzen drohen?                      und womit er seine Pause ver-       regel „15 Minuten pro Tag sind      Gewinnspielen, durch die höhere
                                     bringt.                             vertretbar.“.                       als die üblichen Verbindungs-
Obwohl eine pauschale Antwort                                                                                kosten entstehen, bleiben vom
nicht möglich ist, es kommt näm-     Absprachen zur privaten             Vom Arbeitgeber                     dienstlich gestellten Smartphone
lich immer auf den Einzelfall an,    Nutzung des Smartphones             gestelltes Smartphone               genauso verboten, wie auch von
versucht JOBWOCHE etwas                                                                                      Firmentelefonen.
Licht ins Dunkel zu bringen.            Es ist auch möglich, dass
                                     Arbeitgeber und Arbeitnehmer           Solange nichts anders verein-    Im Zweifel gilt ...
Privates Smartphone                  die private Nutzung privater        bart ist, gilt auch für Firmenhan-
während der Arbeitszeit              Smartphones vertraglich, z.B. im    dys: Die private Nutzung ist in        Bei Zweifeln, ob die private
                                     Arbeitsvertrag oder in einer        der Regel nicht erlaubt.            Nutzung des Smartphones er-
   Hier gilt grundsätzlich, dass     Betriebsvereinbarung regeln. Es                                         laubt ist oder nicht, bietet sich
alle privaten Aktivitäten während    empfiehlt sich daher immer             Wenn die private Nutzung         immer zuerst der Blick in den
der Arbeitszeit in der Regel ver-    zuerst ein Blick in den Arbeits-    aber erlaubt ist, muss sich der     Arbeitsvertrag oder in die Be-
boten sind. Kümmert sich der         vertrag oder die Betriebsverein-    Arbeitgeber damit zurückhalten,     triebsvereinbarungen an. Da-
Arbeitnehmer also während der        barung. Solange keine ausdrück-     z.B. Verbindungsdaten oder gar      nach sollte ein Gespräch mit dem
Arbeitszeit um seine private         liche Regelung dazu existiert, ist  die Inhalte von Mails zu überprü-   Chef stattfinden. Ist dann immer
Kontaktpflege via WhatsApp           jedoch sowohl für den Arbeit-       fen. Denn zum Zeitpunkt der         noch keine klare Regelung
oder Facebook, erbringt er in die-   geber als auch für den Arbeit-      Übertragung werden solche           erkennbar gilt: Mit dem eigenen
ser Zeit keine Arbeitsleistung.      nehmer eine gewisse Rechtsun-       Daten etwa über das sog.            Smartphone nur während der
Das entspricht einer Arbeitsver-     sicherheit gegeben. Vorsichts-      Fernmeldegeheimnis geschützt        Pause hantieren, mit dem zur
weigerung und kann vom Arbeit-       halber sollte das Handy dann lie-   und unterliegen außerdem dem        Verfügung gestellten Smart-
geber mit arbeitsrechtlichen Kon-    ber in der Tasche bleiben. Das      verfassungsrechtlichen Schutz       phone im Zweifel gar nicht privat
sequenzen, z.B. einer Abmah-         Argument: „Das machen doch          der informationellen Selbstbe-      kommunizieren. Im Falle eines
nung und im schlimmsten Fall         alle so!“ zählt jedenfalls nicht.   stimmung.                           Verstoßes drohen Abmahnung
                                                                                                             oder sogar die Kündigung.
                                                                            Nur im Fall eines begründeten
                                                                         Missbrauchsverdachts, darf der
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