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30. Mai 2017
16 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
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Privates Handy am Arbeitsplatz: Nutzung mit dem Chef absprechen
Die private Nutzung von Smart- sogar einer Kündigung geahndet Angemessene private Nutzung: Arbeitgeber auch Ermittlungen
phones und insbesondere von werden. 15 Minuten sind vertretbar anstellen, wenn sich hierdurch
SMS und WhatsApp am Arbeits- z.B. ein konkreter Verdacht eines
platz ist immer häufiger Gegen- Privates Smartphone Ist die Nutzung des privaten schwerwiegenden Verstoßes
stand arbeitsrechtlicher Ausein- während der Pause Smartphones grundsätzlich er- gegen die arbeitsrechtlichen
andersetzungen. Immer wieder laubt, beschränkt sich diese Pflichten des Mitarbeiters oder
stellt sich Arbeitnehmern und In der Pause darf der Arbeit- immer nur auf eine „normale und sogar Straftaten erhärten lässt.
Arbeitgebern die Frage, ob die nehmer selbstverständlich sein angemessene“ Nutzung. Eine
private Nutzung des Smartpho- Smartphone auch privat nutzen. Nutzung von mehreren Stunden Private Telefonate ins Aus-
nes während der Arbeitszeit Der Arbeitgeber kann ihm grund- am Tag ist verboten. Als normal land oder Anrufe bei kosten-
erlaubt ist und welche Konse- sätzlich nicht vorschreiben, wie und angemessen gilt die Faust- pflichtigen Sondernummern und
quenzen drohen? und womit er seine Pause ver- regel „15 Minuten pro Tag sind Gewinnspielen, durch die höhere
bringt. vertretbar.“. als die üblichen Verbindungs-
Obwohl eine pauschale Antwort kosten entstehen, bleiben vom
nicht möglich ist, es kommt näm- Absprachen zur privaten Vom Arbeitgeber dienstlich gestellten Smartphone
lich immer auf den Einzelfall an, Nutzung des Smartphones gestelltes Smartphone genauso verboten, wie auch von
versucht JOBWOCHE etwas Firmentelefonen.
Licht ins Dunkel zu bringen. Es ist auch möglich, dass
Arbeitgeber und Arbeitnehmer Solange nichts anders verein- Im Zweifel gilt ...
Privates Smartphone die private Nutzung privater bart ist, gilt auch für Firmenhan-
während der Arbeitszeit Smartphones vertraglich, z.B. im dys: Die private Nutzung ist in Bei Zweifeln, ob die private
Arbeitsvertrag oder in einer der Regel nicht erlaubt. Nutzung des Smartphones er-
Hier gilt grundsätzlich, dass Betriebsvereinbarung regeln. Es laubt ist oder nicht, bietet sich
alle privaten Aktivitäten während empfiehlt sich daher immer Wenn die private Nutzung immer zuerst der Blick in den
der Arbeitszeit in der Regel ver- zuerst ein Blick in den Arbeits- aber erlaubt ist, muss sich der Arbeitsvertrag oder in die Be-
boten sind. Kümmert sich der vertrag oder die Betriebsverein- Arbeitgeber damit zurückhalten, triebsvereinbarungen an. Da-
Arbeitnehmer also während der barung. Solange keine ausdrück- z.B. Verbindungsdaten oder gar nach sollte ein Gespräch mit dem
Arbeitszeit um seine private liche Regelung dazu existiert, ist die Inhalte von Mails zu überprü- Chef stattfinden. Ist dann immer
Kontaktpflege via WhatsApp jedoch sowohl für den Arbeit- fen. Denn zum Zeitpunkt der noch keine klare Regelung
oder Facebook, erbringt er in die- geber als auch für den Arbeit- Übertragung werden solche erkennbar gilt: Mit dem eigenen
ser Zeit keine Arbeitsleistung. nehmer eine gewisse Rechtsun- Daten etwa über das sog. Smartphone nur während der
Das entspricht einer Arbeitsver- sicherheit gegeben. Vorsichts- Fernmeldegeheimnis geschützt Pause hantieren, mit dem zur
weigerung und kann vom Arbeit- halber sollte das Handy dann lie- und unterliegen außerdem dem Verfügung gestellten Smart-
geber mit arbeitsrechtlichen Kon- ber in der Tasche bleiben. Das verfassungsrechtlichen Schutz phone im Zweifel gar nicht privat
sequenzen, z.B. einer Abmah- Argument: „Das machen doch der informationellen Selbstbe- kommunizieren. Im Falle eines
nung und im schlimmsten Fall alle so!“ zählt jedenfalls nicht. stimmung. Verstoßes drohen Abmahnung
oder sogar die Kündigung.
Nur im Fall eines begründeten
Missbrauchsverdachts, darf der