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30. Mai 2017

Arbeitsrecht & mehr 17Jobwoche.de

Vorsicht, Chef liest mit
Chef darf E-mails von mitarbeitern unter Umständen lesen

                                                  Während der Arbeitszeit das Internet für        Fachanwältin  für  Arbeitsrecht  aus  Köln.
                                                  private Zwecke zu nutzen, ist heikel.           «Das  würde  ich  wirklich  nur  in  der  Pause
                                                  Gibt es keine Betriebsvereinbarung              über das eigene Smartphone machen», rät
                                                  zum Thema, fragt man am besten beim             sie.  Ist  die  private  Nutzung  dagegen
                                                  Chef nach. FOTO: MONIQUE WÜSTENHAGEN            erlaubt,  darf  der  Arbeitgeber  gar  keine  E-
                                                                                                  Mails  mitlesen.  Denn  in  diesem  Fall  kann
                                                                                                  er  nicht  ausschließen,  dass  private  E-
                                                                                                  Mails darunter sind. 

                                                                                                  Was im Betrieb gilt, fragen Mitarbeiter am
                                                                                                  besten direkt beim Vorgesetzten nach. Auf
                                                                                                  der sicheren Seite sind sie auch immer dann,
                                                                                                  wenn die private Nutzung zum Beispiel in
                                                                                                  einer Betriebsvereinbarung oder in der
                                                                                                  Betriebsordnung ausdrücklich erlaubt ist.
                                                                                                  Arbeitnehmer sollten tendenziell sehr zurück-
                                                                                                  haltend damit sein, das Internet am
                                                                                                  Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen.

Ist  das  Surfen  zu  privaten  Zwecken  am       privat  zum  Beispiel  an  den  Partner         Viele denken sich nichts dabei, während der
Arbeitsplatz  verboten,  darf  der  Arbeit-       schickt.  Denn  der  Arbeitgeber  muss  erst    Arbeitszeit zum Beispiel kurz private E-Mails
geber  grundsätzlich  alle  E-Mails  lesen.       einmal  davon  ausgehen,  dass  es  dienstli-   zu checken. «Rechtlich ist das grundsätzlich
Das  gilt  auch  für  solche  E-Mails,  die  man  che  E-Mails  sind,  sagt  Nathalie  Oberthür,  aber erst einmal verboten», erklärt Oberthür.

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                               „Für unsere Mandanten kämpfen wir      Weiterbildung für das Sozial-/Gesundheitswesen 20176
                               wie Löwen [...]“
                                                                      Hamburg / Hannover / Bremen / Kiel / Lübeck / Rostock
                    Klaus Weiss & Kollegen
                                                                      18535b6(1=817(55,&+7                  Berufs-/VereinsbetreuerIn
                            Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht           Kein Fernunterricht oder E-Learning    – Vollzeit ab 19.06.2017

Hoheluftchaussee 85, 20253 Hamburg                                        Gepr. FachwirtIn im Gesund-        6R]LDOXQG3ÀHJHEHUDWHU,Q
Tel. 040 40 17 84 0, Fax: 040 40 17 84 40                                 heits- und Sozialwesen (IHK)       &DVH0DQDJHU,Q
E-Mail: kanzlei@raweiss.de                                                – Vollzeit ab 19.06.2017           – Vollzeit ab 19.06.2017
www.raweiss.de                                                            – berufsbegleitend ab 22.09.2017
                                                                                                             6R]LDOSlGDJRJLVFKHU$VVLVWHQW,Q
                                                                          Gepr. WirtschaftsfachwirtIn (IHK)  – Vollzeit ab 30.10.2017
                                                                          – Vollzeit ab 19.06.2017
                                                                          – berufsbegleitend ab 22.09.2017   &DVH0DQDJHU,Q,QWHJUDWLRQ
                                                                                                             0LJUDWLRQ)OFKWOLQJH
                                                                          Gepr. IndustriefachwirtIn (IHK)    – Vollzeit ab 29.08.2017
                                                                          – Vollzeit ab 19.06.2017
                                                                                                             )DFKZLUW,Q.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ
                                                                                                             – berufsbegleitend ab S22e.p0t9em.2b0e1r7

                                                                      :HLWHUELOGXQJVHLW]HUWL¿]LHUWQDFK,62X$=$9  Institut
                                                                                                                                 für Training
                                                                       040 - 99 99 870 30                                       und Beratung

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Ein CfüorajcehdinesgAlter und                                         Mit einer Umschulung zum/r                                   Nächster
Lebenslage: Berufseinsteiger,                                         Steuerfachangestellten schaffen                            Starttermin
Berufserfahrene, Wiedereinsteiger                                     Sie den Berufseinstieg.                                    19.06.2017
und Akademiker.
                                                                      Wir geben Ihnen die SFA Kleingruppen Garantie mit maximal 8
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beruflichen Erfolg benötigen.                                          deutschen Rentenversicherung gefördert.
Sie finden uns in der Wendenstraße 2 I 20097 Hamburg
                                                                      Sie finden uns in der Wendenstraße 2 I 20097 Hamburg
                            INFO-LINE: 0800 - 018 18 18 gebührenfrei
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        E-Mail: hamburg@swa.de I Web: www.swa-job-consultants.de
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