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30. Mai 2017
Arbeitsrecht & mehr 17Jobwoche.de
Vorsicht, Chef liest mit
Chef darf E-mails von mitarbeitern unter Umständen lesen
Während der Arbeitszeit das Internet für Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.
private Zwecke zu nutzen, ist heikel. «Das würde ich wirklich nur in der Pause
Gibt es keine Betriebsvereinbarung über das eigene Smartphone machen», rät
zum Thema, fragt man am besten beim sie. Ist die private Nutzung dagegen
Chef nach. FOTO: MONIQUE WÜSTENHAGEN erlaubt, darf der Arbeitgeber gar keine E-
Mails mitlesen. Denn in diesem Fall kann
er nicht ausschließen, dass private E-
Mails darunter sind.
Was im Betrieb gilt, fragen Mitarbeiter am
besten direkt beim Vorgesetzten nach. Auf
der sicheren Seite sind sie auch immer dann,
wenn die private Nutzung zum Beispiel in
einer Betriebsvereinbarung oder in der
Betriebsordnung ausdrücklich erlaubt ist.
Arbeitnehmer sollten tendenziell sehr zurück-
haltend damit sein, das Internet am
Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen.
Ist das Surfen zu privaten Zwecken am privat zum Beispiel an den Partner Viele denken sich nichts dabei, während der
Arbeitsplatz verboten, darf der Arbeit- schickt. Denn der Arbeitgeber muss erst Arbeitszeit zum Beispiel kurz private E-Mails
geber grundsätzlich alle E-Mails lesen. einmal davon ausgehen, dass es dienstli- zu checken. «Rechtlich ist das grundsätzlich
Das gilt auch für solche E-Mails, die man che E-Mails sind, sagt Nathalie Oberthür, aber erst einmal verboten», erklärt Oberthür.
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