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7. - 20. Febr. 2017

Arbeitsrecht & mehr 17Jobwoche.de

                                                                         Hintergrund zu Streiks in Kitas & Co.

                                                                         Warnstreiks im öffentlichen
                                                                         Dienst können ‘wichtiger Grund’
                                                                         für eigenes Fernbleiben sein

                                                                         Eltern dürfen notfalls bei der Arbeit fehlen, wenn die Kita we-
                                                                         gen der angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst
                                                                         geschlossen bleibt. Dies sei ein ‘wichtiger Grund’, der es
                                                                         rechtfertige, der Arbeit fernzubleiben. Tun Eltern dies, ist das
                                                                         kein Grund für eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
                                                                         Zunächst müssen Eltern aber versuchen, eine Ersatzbetreu-
                                                                         ung zu finden. Ist dies nicht möglich, sollten sie so schnell
                                                                         wie möglich dem Arbeitgeber Bescheid geben und erklären,
                                                                         warum sie nicht kommen können.

mal krank                                                                   Scheiden  Großeltern,  Nachbarn  oder  eine  Tagesmutter  als
                                                                         ersatz  für  die  Kinderbetreuung  aus,  könnten  Beschäftigte  beim
eber und Arbeitnehmer beachten                                           Arbeitgeber nachfragen, ob sie ihr Kind mit ins Büro bringen dür-
                                                                         fen.  Damit  signalisiere  der  Arbeitnehmer  seinem  Chef:  „Ich  be-
                                                                         mühe mich und versuche, zur Arbeit zu kommen“. eltern haben in
                                                                         diesem Fall auch Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag,
                                                                         wenn  der  Streik  erst  kurzfristig  angekündigt  wurde.  Sie  können
                                                                         sich  auf  den  Paragrafen  616  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
                                                                         berufen. er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten,
                                                                         wenn  sie  ohne  eigenes  Verschulden  durch  ein  unvorhergesehe-
                                                                         nes ereignis verhindert sind.

                                                                            Wird  an  einem  Freitag  ein  Streik  für  Montag  angekündigt,  ist
                                                                         das kurzfristig genug, um als unvorhergesehenes ereignis zu gel-
                                                                         ten.  So  kann  der  Arbeitnehmer  geltend  machen,  dass  er  auf  die
                                                                         Schnelle  keine  ersatzlösung  finden  konnte.  eine  höchstrichterli-
                                                                         che entscheidung gibt es hierzu bisher aber nicht.

Gehalt dann trotz Krankheit für      Genesung  fördert:  „Bei  einer       Die nächste Jobwoche erscheint schon am
maximal sechs Wochen weiter.         Depression oder einem Burnout
                                     kann  es  sogar  wichtig  sein,           21. Februar 2017
Krankengeld                          etwas  zu  unternehmen  und
Sind  Angestellte  länger  krank-    beispielsweise  Sport  zu  trei-    ANZeIGe
geschrieben,  bekommen  sie          ben.“  Wichtig  ist  nur,  dass
Krankengeld  von  der  Kranken-      Arbeitnehmer  nichts  machen,                                           „Für unsere Mandanten kämpfen wir
kasse.  Das  ist  eine  Sozial       das  die  Beschwerden  ver-                                             wie Löwen [...]“
leistung  in  Höhe  von  70  Pro-    schlimmert. Bei einem Rücken-
zent  des  Arbeitsentgelts,  er-     leiden  ist  Gartenarbeit  sicher-                         Klaus Weiss & Kollegen
klärt  Claudia  Widmaier  vom        lich nicht angezeigt. 
Spitzenverband  der  Gesetz-                                                                              Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
lichen Krankenkassen in Berlin.      Urlaub
Maximal  werde  es  für  einein-     Bereits  genommener  Urlaub             Hoheluftchaussee 85, 20253 Hamburg
halb  Jahre  gezahlt.  Der  Arzt     verfällt  bei  Krankheit  nicht:        Tel. 040 40 17 84 0, Fax: 040 40 17 84 40
muss  dafür  die  Arbeitsunfähig-    „Wenn man krank wird, ist man           E-Mail: kanzlei@raweiss.de
keit bescheinigen.                   nicht  mehr  urlaubsfähig.  Man         www.raweiss.de
                                     kann den Urlaub also gar nicht
Freizeitaktivitäten                  nehmen“, erklärt Hensche. Wer
„eine  Krankschreibung  bedeu-       im  Urlaub  wegen  Grippe  flach-
tet  nicht,  dass  man  ans  Bett    liegt, muss sich am ersten Tag
gefesselt  ist“,  erklärt  Hensche.  der  Arbeitsunfähigkeit  beim
erlaubt  ist  alles,  was  die       Arbeitgeber krankmelden.
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