Azubi darf Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen
Bremen - Azubis sollten eine Abmahnung nicht einfach abtun. Viele seien in dem Irrglauben: Bis zur Kündigung braucht es mindestens zwei oder drei Abmahnungen, sagt Alireza Khostevan. Er ist Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Doch das stimme nicht. Nach einer ersten Abmahnung kann die Kündigung umgehend folgen. Eine Abmahnung ist eine Art Gelbe Karte wie beim Fußballspiel. Der Arbeitgeber spricht sie aus, wenn Jugendliche gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen haben.
Haben Jugendliche den Eindruck, dass sie wegen etwas gerügt werden, das nicht stimmt, können sie eine Gegendarstellung schreiben. Darin schildern sie, warum der Vorwurf ihrer Ansicht nach nicht zutrifft. «Die Gegendarstellung kommt in die Personalakte und schwächt die Abmahnung ab», erklärt Khostevan. Eine Abmahnung kann außerdem aus formellen Gründen unwirksam sein. Das ist etwa der Fall, wenn der Arbeitgeber das Fehlverhalten des Jugendlichen nicht genau benannt hat.
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