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6 9. - 22. Juni 2020
ANZEIGEN Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Mitarbeiterfot
dürfen
nur nach
Zustimmung
auf Facebook
Arbeitgeber dürfen Fotos ihrer
Mitarbeiter nicht einfach so im
Netz veröffentlichen. Im Zweifel
haben diese sonst sogar An-
spruch auf Schmerzensgeld.
Veröffentlicht der Arbeitgeber ters für einen Aushang sowie für
Fotos von Mitarbeitern auf Face- die Webseite verwendet. Dem
book, muss er zuvor deren Ge- hatte der Mitarbeiter zugestimmt.
nehmigung einholen. Andernfalls Mit Ende seines Arbeitsverhält-
können Arbeitnehmer Anspruch nis bei der Pflegeeinrichtung wi-
auf Schmerzensgeld haben. Das derrief er die Erlaubnis.
zeigt ein Beschluss (1 Ca 538/
19) des Arbeitsgerichts Lübeck, Im Nachhinein stellte er fest,
auf den die Arbeitsgemeinschaft dass die Einrichtung auf ihrer
Arbeitsrecht im Deutschen An- Facebook-Seite einen mit dem
waltverein verweist. Aushang identischen Post veröf-
fentlichte hatte. Nach anwaltli-
In dem Fall hatte eine Pflegeein- cher Aufforderung entfernte der
richtung das Foto eines Mitarbei-