Page 15 - JOBWOCHE 14_2019
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13. - 26. August 2019
Arbeitsrecht & mehr 15Jobwoche.de
lügen?
Informationen zu erfahren. jedoch Ausnahmen geben. Im
Zweifel sind das Einzelfallent-
Auch wer behauptet, hervorra- scheidungen.
gende Kenntnisse in einer
bestimmten Software zu haben, Ein anderes Thema sind unzu-
eigentlich aber noch nie damit lässige Fragen - also solche, die
gearbeitet hat, macht falsche nichts mit den betrieblichen
Angaben. Wenn ein Bewerber Anforderungen zu tun haben. Ein
den Arbeitgeber derart über die Recht zu lügen haben Bewerber,
eigene Eignung täuscht, kann wenn sie auf derartige Fragen
dieser das Arbeitsverhältnis spä- vom Arbeitgeber nicht antworten
ter anfechten. müssen. Das können zum
Beispiel Fragen zur Familienpla-
Eine grundsätzliche Offenba- nung, zu einer Schwangerschaft
rungspflicht für Bewerber gibt es oder zur sexuellen Orientierung
laut Meyer nicht. Das heißt: Wer sein. Eine schwangere Frau
nicht gefragt wird, muss be- etwa, die sich als Sachbear-
stimmte Informationen - etwa zu beiterin bei einer Versicherung
Kompetenzen bei einer be- vorstellt, darf verneinen, dass sie
stimmten Software - auch nicht schwanger ist, wenn der Arbeit-
von sich aus offenlegen. Es kann geber danach fragt.
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