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14. - 27. Mai 2019 3 ANZEIGE
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Auf eine Zigarette kurz vor die Tür oder in
den Raucherraum - für viele Raucher ist das
auch am Arbeitsplatz selbstverständlich.
Darf der Arbeitgeber sich da einmischen?
Kann er Angestellten das Rauchen verbie-
ten?
Das kommt zunächst auf die Begründung an.
«Als Chef zu seinem Angestellten zu sagen:
"Rauchen ist ungesund, hör auf damit", geht
natürlich nicht», erklärt Peter Meyer, Fach-
anwalt für Arbeitsrecht. Dagegen kann der
Arbeitgeber durchaus Raucherpausen verbie-
ten. «Er kann untersagen, dass Angestellte
während der Arbeitszeiten gesonderte Pausen
machen, um zu rauchen», so Meyer.
In Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung ist
außerdem festgeschrieben, dass Arbeitgeber
dazu verpflichtet sind, einen wirksamen
Nichtraucherschutz zu gewährleisten und die
dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
«Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten im
Betrieb Raucher sind, kann der Schutz des
einen Nichtrauchers es gebieten, im Betrieb
das Rauchen zu verbieten», erklärt Meyer, der
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses
der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im
Deutschen Anwaltverein ist.
Der Arbeitgeber kann dann entweder für den
ganzen Betrieb oder zumindest für bestimmte
Bereiche des Betriebs ein allgemeines Rauch-
verbot verhängen. Bei diesen Entscheidungen
hat der Betriebsrat, sofern im Betrieb vorhan-
den, ein Mitbestimmungsrecht.
Aktuell wird diskutiert, wie mit den von E-
Zigaretten ausgehenden Gesundheitsgefahren
im Betrieb umgegangen werden soll. Sie fallen
Meyer zufolge nicht unter die entsprechende
Regelung der Arbeitsstättenverordnung.
«Um E-Zigaretten am Arbeitsplatz zu verbie-
ten, muss sich ein Arbeitgeber aber nicht unbe-
dingt auf den Nichtraucherschutz berufen», so
der Fachanwalt. Es kann ausreichen, dass sich
andere Mitarbeiter belästigt fühlen und
beschweren. Der Arbeitgeber kann dann
gestützt auf sein Weisungsrecht das Rauchen
von E-Zigaretten am Arbeitsplatz verbieten.
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