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14. - 27. Mai 2019                                                  3  ANZEIGE

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           Auf eine Zigarette kurz vor die Tür oder in
           den Raucherraum - für viele Raucher ist das
           auch am Arbeitsplatz selbstverständlich.
           Darf der Arbeitgeber sich da einmischen?
           Kann er Angestellten das Rauchen verbie-
           ten?
           Das kommt zunächst auf die Begründung an.
           «Als Chef zu seinem Angestellten zu sagen:
           "Rauchen ist ungesund, hör auf damit", geht
           natürlich nicht», erklärt Peter Meyer, Fach-
           anwalt für Arbeitsrecht. Dagegen kann der
           Arbeitgeber durchaus Raucherpausen verbie-
           ten. «Er kann untersagen, dass Angestellte
           während der Arbeitszeiten gesonderte Pausen
           machen, um zu rauchen», so Meyer.
           In Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung ist
           außerdem festgeschrieben, dass Arbeitgeber
           dazu verpflichtet sind, einen wirksamen
           Nichtraucherschutz zu gewährleisten und die
           dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
           «Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten im
           Betrieb Raucher sind, kann der Schutz des
           einen Nichtrauchers es gebieten, im Betrieb
           das Rauchen zu verbieten», erklärt Meyer, der
           Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses
           der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im
           Deutschen Anwaltverein ist.
           Der Arbeitgeber kann dann entweder für den
           ganzen Betrieb oder zumindest für bestimmte
           Bereiche des Betriebs ein allgemeines Rauch-
           verbot verhängen. Bei diesen Entscheidungen
           hat der Betriebsrat, sofern im Betrieb vorhan-
           den, ein Mitbestimmungsrecht.
           Aktuell wird diskutiert, wie mit den von E-
           Zigaretten ausgehenden Gesundheitsgefahren
           im Betrieb umgegangen werden soll. Sie fallen
           Meyer zufolge nicht unter die entsprechende
           Regelung der Arbeitsstättenverordnung.
           «Um E-Zigaretten am Arbeitsplatz zu verbie-
           ten, muss sich ein Arbeitgeber aber nicht unbe-
           dingt auf den Nichtraucherschutz berufen», so
           der Fachanwalt. Es kann ausreichen, dass sich
           andere Mitarbeiter belästigt fühlen und
           beschweren. Der Arbeitgeber kann dann
           gestützt auf sein Weisungsrecht das Rauchen
           von E-Zigaretten am Arbeitsplatz verbieten.

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