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28. Aug. - 10. Sept. 2018 3 ANZEIGE
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Piercings
Nicht jeder Chef ist begeistert, dann aber mit dem
wenn sein Mitarbeiter ein Betriebsrat ausgehandelt
sein. Und im Beamtenrecht -
Piercing hat. Dennoch braucht etwa für Polizisten - gibt es
er für ein Verbot gute Gründe relativ weitreichende Regeln
rund um dieses Thema.
FOTO: JENS SCHIERENBECK/DPA-MAG
Ansonsten gilt: Vorgesetzte
brauchen ein berechtigtes
Interesse, wenn sie Vor-
schriften zum Äußeren
machen wollen. Nachvoll-
ziehbar sei, dass Arbeitgeber
halbwegs vorzeigbare Mitar-
beiter haben möchten, sagt
Schipp: «Dass jemand ge-
pflegt ist, kann ich erwar-
ten.» Auch Kleiderordnun-
gen sind unter bestimmten
Umständen erlaubt.
Bei Tätowierungen brauchen
Vorgesetzte schon sehr gute
Gründe. Denn sie lassen
sich nicht einfach wie Pier-
cings oder außergewöhnli-
che Haar- und Bartpracht
abnehmen: Im Lebensmittel-
handwerk etwa kann er
hygienische Bedenken ge-
genüber manchen Frisuren
vorbringen, wenn diese etwa
nicht unter ein Haarnetz pas-
sen.
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