Page 3 - JOBWOCHE 15_2018
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28. Aug. - 10. Sept. 2018                                          3                    ANZEIGE

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Piercings

 Nicht jeder Chef ist begeistert,  dann aber mit dem
        wenn sein Mitarbeiter ein  Betriebsrat ausgehandelt
                                   sein. Und im Beamtenrecht -
 Piercing hat. Dennoch braucht     etwa für Polizisten - gibt es
  er für ein Verbot gute Gründe    relativ weitreichende Regeln
                                   rund um dieses Thema.
FOTO: JENS SCHIERENBECK/DPA-MAG
                                   Ansonsten gilt: Vorgesetzte
                                   brauchen ein berechtigtes
                                   Interesse, wenn sie Vor-
                                   schriften zum Äußeren
                                   machen wollen. Nachvoll-
                                   ziehbar sei, dass Arbeitgeber
                                   halbwegs vorzeigbare Mitar-
                                   beiter haben möchten, sagt
                                   Schipp: «Dass jemand ge-
                                   pflegt ist, kann ich erwar-
                                   ten.» Auch Kleiderordnun-
                                   gen sind unter bestimmten
                                   Umständen erlaubt.

                                   Bei Tätowierungen brauchen
                                   Vorgesetzte schon sehr gute
                                   Gründe. Denn sie lassen
                                   sich nicht einfach wie Pier-
                                   cings oder außergewöhnli-
                                   che Haar- und Bartpracht
                                   abnehmen: Im Lebensmittel-
                                   handwerk etwa kann er
                                   hygienische Bedenken ge-
                                   genüber manchen Frisuren
                                   vorbringen, wenn diese etwa
                                   nicht unter ein Haarnetz pas-
                                   sen.

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