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12. - 25. Juni 2018

Arbeitsrecht & mehr 13Jobwoche.de

Der Sommer ist da - und verwandelt viele                                Hintergrund

Büros in eine Sauna. Doch es gibt einen                                 Unrechtmäßige Versetzung

rechtlichen Rahmen für Hitze am Schreib-

tisch.                              FOTO: CYRIL COMTAT

                                                                        Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten versetzen. Allerdings
                                                                        nicht von einem Tag auf den anderen und vor allem nicht
                                                                        über mehr als hundert Kilometer. Denn Versetzungen an
                                                                        andere Standorte sind zwar möglich. Allerdings gibt es
                                                                        dabei Grenzen, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund
                                                                        (DGB) und verweist auf ein Urteil des Landesarbeits-
                                                                        gerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 2 Sa 965/17).

nicht mehr                                                                In dem Urteil ging es um einen Lagerarbeiter, der von seinem
                                                                          Arbeitgeber die Kündigung erhielt. Dagegen zog er vor Gericht.
ein gutes Betriebsklima sorgen                                            Das Unternehmen nahm die Kündigung daraufhin zurück.
                                                                          Gleichzeitig wies es den Mitarbeiter aber an, sich am nächsten
zusätzliche Maßnahmen ergrif-       ASR geben, wenn Arbeitsräume          Tag nicht wie bisher an der Niederlassung im brandenburgi-
fen werden. Eine Pflicht, weitere   sich auf mehr als 35 Grad erwär-      schen Zossen einzufinden, sondern an der im etwa 170
Schutzvorkehrungen zu treffen,      men. Strengere Regeln gelten für      Kilometer entfernten Dresden - um 7.00 Uhr morgens.
besteht bei Raumtemperaturen        Personengruppen wie Schwan-           Das tat der Arbeitnehmer nicht, stattdessen trat er am nächsten
von mehr als 30 Grad. Die           gere oder stillende Mütter.           Morgen in Zossen zum Dienst an - und erhielt eine
Arbeitsstättenrichtlinie schlägt    Voraussetzung: Sie legen ein          Abmahnung. Etwas zu tun gab es in Zossen nicht für den
hier eine Verlagerung der Ar-       ärztliches Attest vor, das eine       Arbeiter, deshalb ging er nach Hause - und erhielt gleich die
beitszeit oder das Bereitstellen    bestimmte Raumtemperatur for-         zweite Abmahnung. Als er dann am nächsten Morgen wieder
von Klimageräten und Trinkwas-      dert. Kann der Arbeitgeber dies       nicht in der Dresdener Niederlassung erschien, kündigte ihm
serspendern vor. Auch den           nicht ermöglichen, haben die          der Arbeitgeber.
Dresscode sollten Arbeitgeber       Betroffenen Anspruch auf Arbeit       Abmahnungen und Kündigung waren jedoch unzulässig, ent-
bei derartiger Hitze lockern.       an einem kühleren Ort oder            schied das Gericht: Die Versetzung nach Dresden sei eine
                                    sogar auf Freistellung.               sogenannte unbillige Weisung gewesen. Der Mann habe ihr
Überstunden abbummeln               Ungeachtet aller rechtlichen          nicht folgen müssen. Deshalb sei das Nicht-Erscheinen in
                                    Verpflichtungen treffen etliche       Dresden auch keine Arbeitsverweigerung. Laut Arbeitsvertrag
Bei wirklich hohen Temperaturen     Unternehmen ohnehin Vorkeh-           habe das Unternehmen zwar das Recht, seinen Angestellten
helfen all diese Maßnahmen          rungen für heiße Tage. Oft wer-       zu versetzen. Dabei müsse es aber die persönlichen Umstände
dennoch nur bedingt. Daraus         den Lösungen gemeinsam mit            des Mitarbeiters berücksichtigen.
dürfen Arbeitnehmer jedoch          den Betriebsräten gefunden.           Das habe es hier nicht getan: Erstens hatte der Mann keinen
keine eigenen Regeländerungen       Neben der Verlagerung der             Führerschein, für die Fahrt von Zossen nach Dresden hätte er
ableiten oder sich gar Hitzefrei    Arbeitszeit in kühlere Stunden,       deshalb fünf Stunden gebraucht. Zweitens arbeitete er gleich-
nehmen. Eine solche Selbst-         zusätzliche Pausen, eine vorü-        zeitig als Pferdewirt und musste sich auf dem heimischen Hof
Beurlaubung ist eine Verwei-        bergehende Verkürzung der             um Tiere kümmern. Beides wusste der Arbeitgeber, nahm aber
gerung der Arbeitsleistung und      Arbeitszeit - beispielsweise          trotzdem keine Rücksicht darauf - und konnte gleichzeitig nicht
hat im schlimmsten Fall die frist-  durch das Abbummeln von               gut genug begründen, warum er den Mann nur in Dresden ein-
lose Kündigung zur Folge.           Überstunden oder Betriebsferien       setzen konnte.
                                    - ist auch ein herunterreguliertes
Hitzefrei ab 35 Grad                Arbeitstempo möglich.               ANZEIGE

Hitzefrei kann es aufgrund der      Text: Tobias Werner/Raufeld
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