Page 11 - JOBWOCHE NR. 10_2018
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15. - 28. Mai 2018
Arbeitsrecht & mehr 11Jobwoche.de
Ratgeber
Chef darf Posts bei
Facebook und Co.
nicht im Detail vorgeben
Beim Posten auf Facebook und Co. müssen sich Arbeitnehmer
an gewisse Regeln halten. Das heißt aber nicht, dass der Chef
genaue Vorgaben zu jedem Post machen kann. Lobhudeleien
für ein neues Projekt kann er also zum Beispiel nicht einfor-
dern, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen
Anwaltverein.
ich raus? Denkbar sei aber, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen
Kodex für das Verhalten in sozialen Netzwerken vorgibt - vor allem
dem Chef bei Social-Media-Managern oder Marketing-Experten, bei denen die
Netzwerke zum Job gehören. Selbst dann wäre es aber vermutlich
Kino gegen Langeweile ders ärgerlich. Aber zum Glück schwer, daraus ein Weisungsrecht des Arbeitgebers für einzelne
verlängert sich der Urlaubsan- Likes und Herzchen abzuleiten.
So lange die Genesung nicht spruch um die Tage, an denen
gefährdet wird, ist – je nach der Arbeitnehmer krankgeschrie- Was sich der Chef allerdings verbitten kann, ist Gemecker.
Krankheit – ein Kino- oder ben ist. Dazu muss der Arbeit- «Generell gilt, dass Arbeitnehmer die Interessen ihres Arbeitgebers
Restaurantbesuch durchaus in geber jedoch schnellstmöglich bei ihren Aktivitäten in den sozialen Netzwerken wahren müssen»,
Ordnung. Wer jedoch beispiels- z.B. per Fax oder E-Mail infor- sagt Meyer. Schimpfen über Firma und Chef ist also tabu, unwahre
weise wegen einer Magenver- miert werden. Ferner muss eine Tatsachenbehauptungen sind es sowieso.
stimmung nicht zur Arbeit geht, Adresse hinterlassen werden,
dann aber im Fastfood-Restau- unter der er erreichbar ist. Bei der Bewertung solcher Verstöße spielt das Netzwerk allerdings
rant angetroffen wird, muss mit eine Rolle: «Facebook wird ja in der Regel eher privat genutzt»,
einer Abmahnung rechnen. Sofort Bescheid sagen erklärt Meyer. «Wenn Sie dagegen bei Xing über die Firma
meckern, haben sie einen geschäftlichen Adressatenkreis, der ein
Dünne Besetzung Wenn ein Arbeitnehmer plötzlich größeres Interesse an solchen Informationen über den Arbeitgeber
erkrankt, sollte er auf jeden Fall haben könnte.» Der Schaden negativer Posts wäre dort also ver-
Solidarität mit den überlasteten die Firma sofort verständigen. mutlich größer - und das würde auch bei der arbeitsrechtlichen
Kollegen ist sicher löblich. Doch Sofort heißt, an dem Morgen des Bewertung solcher Verstöße eine Rolle spielen.
Experten weisen darauf hin, dass ersten Tages der Erkrankung.
man sich schnell in der rechtli- Dauert die Arbeitsunfähigkeit Die nächste JOBWOCHE erscheint am 29. Mai 2018
chen Grauzone befindet, wenn länger als 3 Tage, hat der Arbeit-
man trotz Krankschreibung im nehmer eine ärztliche Beschei- ANZEIGE
Job einspringt. Denn ein Arbeit- nigung über das Bestehen der
nehmer hat sich so zu verhalten, Arbeitsunfähigkeit sowie deren
dass er so schnell wie möglich voraussichtliche Dauer späte-
wieder gesund wird. stens am darauf folgenden Tag
vorzulegen. Der Arbeitgeber kann
Krank während des Urlaubs das Attest aber auch schon am 1.
Tag verlangen. Dies kann auch
Das ist in der Situation beson- im Arbeitsvertrag geregelt sein.