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2. - 14. Mai 2018

10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

Tipps & Co.

 Krankschreibung schützt                                             Privates Handy am Arbeitsplatz: Nutz
 Arbeitnehmer vor
 Unterstellungen vom Chef                                            Die private Nutzung von Smart-      sogar einer Kündigung geahndet
                                                                     phones und insbesondere von         werden.
   Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten nicht einfach so            SMS und WhatsApp am Arbeits-
   unterstellen, dass sie eine Krankheit vorgetäuscht haben.         platz ist immer häufiger Gegen-     Privates Smartphone
   Hat der Arbeitnehmer eine Krankschreibung vom Arzt,               stand arbeitsrechtlicher Ausein-    während der Pause
   muss der Chef deren Glaubwürdigkeit mit konkreten                 andersetzungen. Immer wieder
   Argumenten erschüttern können. Darauf weist der                   stellt sich Arbeitnehmern und          In der Pause darf der Arbeit-
   Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)               Arbeitgebern die Frage, ob die      nehmer selbstverständlich sein
   hin.                                                              private Nutzung des Smartpho-       Smartphone auch privat nutzen.
                                                                     nes während der Arbeitszeit         Der Arbeitgeber kann ihm grund-
   Ein solches Argument kann zum Beispiel die Vorgeschichte der      erlaubt ist und welche Konse-       sätzlich nicht vorschreiben, wie
   Arbeitsunfähigkeit sein - etwa dann, wenn der Arbeitnehmer        quenzen drohen?                     und womit er seine Pause ver-
   auffällig oft vor oder nach dem Wochenende krankgeschrieben                                           bringt.
   war. Hat der Arbeitnehmer im Streit mit «Dann bin ich eben        Obwohl eine pauschale Antwort
   morgen krank!» gedroht, ist das ebenfalls ein Anlass für Zweifel  nicht möglich ist, es kommt näm-    Absprachen zur privaten
   an der Glaubwürdigkeit der Krankschreibung.                       lich immer auf den Einzelfall an,   Nutzung des Smartphones
                                                                     versucht JOBWOCHE etwas
ANZEIGEN                                                             Licht ins Dunkel zu bringen.           Es ist auch möglich, dass
                                                                                                         Arbeitgeber und Arbeitnehmer
                                                                     Privates Smartphone                 die private Nutzung privater
                                                                     während der Arbeitszeit             Smartphones vertraglich, z.B. im
                                                                                                         Arbeitsvertrag oder in einer
                                                                        Hier gilt grundsätzlich, dass    Betriebsvereinbarung regeln. Es
                                                                     alle privaten Aktivitäten während   empfiehlt sich daher immer
                                                                     der Arbeitszeit in der Regel ver-   zuerst ein Blick in den Arbeits-
                                                                     boten sind. Kümmert sich der        vertrag oder die Betriebsverein-
                                                                     Arbeitnehmer also während der       barung. Solange keine ausdrück-
                                                                     Arbeitszeit um seine private        liche Regelung dazu existiert, ist
                                                                     Kontaktpflege via WhatsApp          jedoch sowohl für den Arbeit-
                                                                     oder Facebook, erbringt er in die-  geber als auch für den Arbeit-
                                                                     ser Zeit keine Arbeitsleistung.     nehmer eine gewisse Rechtsun-
                                                                     Das entspricht einer Arbeitsver-    sicherheit gegeben. Vorsichts-
                                                                     weigerung und kann vom Arbeit-      halber sollte das Handy dann lie-
                                                                     geber mit arbeitsrechtlichen Kon-   ber in der Tasche bleiben. Das
                                                                     sequenzen, z.B. einer Abmah-        Argument: „Das machen doch
                                                                     nung und im schlimmsten Fall        alle so!“ zählt jedenfalls nicht.
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