Page 10 - Jobwoche
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12. Dez. 2017 - 8. Jan. 2018
10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Meldungen Schwanger im
Büro: Werdende Mütter
Bei Kündigungsfrist ist nicht haben mit dem neuen
der Poststempel entscheidend Mutterschutzgesetz mehr
Einfluss darauf, wann und
Ausschlaggebend für die Einhaltung einer Kündigungsfrist wie sie arbeiten - und sind
ist, wann der Chef das Schreiben erhält - nicht der Zeitpunkt gleichzeitig oft besser
des Versands. Welche Kündigungsfrist gilt, steht in der Regel im geschützt als bisher.
Arbeitsvertrag. Ist das nicht der Fall, gelten den Angaben nach die
gesetzlichen Regelungen. Demnach können Arbeitnehmer in der FOTO: CHRISTIn KLOSE/DPA
Regel vier Wochen vorab zum 15. oder zum Ende eines Monats
kündigen. Achtung: Das Gesetz schreibt tatsächlich vier Wochen
vor und rechnet nicht in Monaten wie bei vielen anderen
Kündigungsfristen - also mit 28 statt 30 oder 31 Tagen.
Weihnachtsfeier ist versichert
Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil
einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die
Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt auch für den Hin-
und Heimweg. Der Ort der Feier spielt für den Versicherungs-
schutz keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Feier von der
Unternehmensleitung veranstaltet oder zumindest gebilligt wird.
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