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27. Juni - 10. Juli 2017 3 ANZEIGE
Jobwoche.de
Vorsicht bei Jobangeboten
unseriöser Finanzberater
Unseriöse Finanzberater locken Arbeitssuchende seit kurzem
mit vermeintlichen Jobangeboten. Davor warnt das
Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen. Nach
Angaben der Verbraucherschützer gab es bereits vermehrt
Beschwerden dazu.
Die Masche ist einfach: In der Stellenanzeige geht es zunächst um
eine Bürotätigkeit. Später stellt sich heraus, dass der Bewerber
Wertpapiere vermitteln soll. Aber nicht nur das: Der
Arbeitssuchende erhält auch einen Geldanlagencheck. Zudem
wird er aufgefordert, seine finanzielle Situation offenzulegen und
etwa Riesterverträge und Lebensversicherungen zu kündigen.
Im schlimmsten Fall riskiert man so seine Altersvorsorge, warnen
die Verbraucherschützer. Das Ziel der vermeintlichen
Jobvermittler: Der Bewerber soll sein eigenes Geld in riskante
Anlagen des Grauen Kapitalmarktes stecken oder Versicherungen
abschließen.
Lästern oder Tratschen
ist nichts für Job-Neulinge
Neulinge in einer Firma sollten bei Gesprächen mit Kollegen
nicht tratschen oder lästern - auch wenn andere es vormachen.
Auch als «begeisterter Zuhörer» outen sie sich lieber nicht, sagt
Karrierecoach Carolin Lüdemann. Auf der anderen Seite sollten
sie sich dem Flurfunk auch nicht komplett verschließen.
Nicht abblocken, aber auch nicht vertiefen, sollte daher die
Faustregel sein.
Mini-Job kann Rente erhöhen
Rentner können auch nach Erreichen der regulären Alters-
grenze während einer Beschäftigung eigene Beiträge zur Ren-
tenversicherung entrichten. Durch diese Beiträge erhöht sich
die eigene Rente. Das kann sich für Minijobber richtig lohnen.
Minijobber verdienen maximal 450 Euro im Monat. Bei ihnen zahlt
der Arbeitgeber in der Regel einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15
Prozent des Gehalts zur Rentenversicherung. Ein Rentner mit
Minijob kann sich mit einem eigenen Beitrag in Höhe von 3,7
Prozent vom Verdienst an der Rentenversicherung beteiligen. Bei
einem Verdienst von 450 Euro entspricht dies einem monatlichen
Beitrag von 16,65 Euro.
Wurde der Beitrag ein Jahr lang in dieser Höhe gezahlt, steigt die
monatliche Rente im Westen um mindestens 4,83 Euro, im Osten
um mindestens 5,08 Euro. Der Anspruch bleibt bestehen, auch
wenn der Minijob aufgegeben wird.