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13. Juni 2017

12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

 Meldungen                                                                Auch Kranke
                                                                          gekündigt w
 Gesundheitliche Bedenken
                                                                          Lange Krankheit als Kündigungsg
 verschwiegen: Kündigung ist möglich

  Mitarbeiter dürfen es am Arbeitsplatz nicht verschweigen, wenn
  sie der Betriebsarzt für ihren Job für ungeeignet hält. Darauf
  macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen
  Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Sie bezieht sich auf eine
  Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 217/15).

  Im verhandelten Fall war einem Mann gekündigt worden, der seit
  Jahren als Lkw-Fahrer für Gefahrguttransporte im Einsatz war. Der
  Betriebsarzt stellte fest, dass es befristete gesundheitliche Bedenken
  gegen seinen Einsatz gibt. Darüber informierte der Mitarbeiter seinen
  Arbeitgeber jedoch nicht. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, dass sein
  Mitarbeiter ihm dies verschwieg, kündigte er ihm fristlos. Dagegen
  wandte sich der Mann mit seiner Klage. Der Lkw-Fahrer hatte jedoch
  keinen Erfolg. Es stelle einen schweren Arbeitsvertragsverstoß dar,
  wenn der Arbeitnehmer das Ergebnis einer solchen Untersuchung
  dem Arbeitgeber verschweigt, entschied das Gericht. Gefahrgut-
  transporte seien eine in hohem Maße gefahrgeneigte Tätigkeit. Der
  Arbeitnehmer sei deshalb verpflichtet gewesen, den Arbeitgeber über
  die Bedenken des Betriebsarztes zu informieren.

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                                                                          Ist ein Arbeitnehmer längere      Entscheidung des Landesar-
                                                                          Zeit krank, kann ihm die          beitsgerichts Rheinland-Pfalz
                                                                          Kündigung drohen. Allerdings      (Az.: 8 Sa 359/16).
                                                                          sind die Voraussetzungen
                                                                          dafür sehr hoch.                  Im verhandelten Fall arbeitete
                                                                                                            ein Mann seit 1988 in einem
                                                                          Wenn ein Betrieb kein betrieb-    Betrieb. Zuletzt war er als
                                                                          liches Eingliederungsmanage-      Maschinenarbeiter tätig. Zwisch-
                                                                          ment (BEM) durchführt, kann die   en 2011 bis 2014 war er zwi-
                                                                          Kündigung des Arbeitgebers        schen 42 und 164 Tagen pro
                                                                          unwirksam sein, informiert die    Jahr arbeitsunfähig. Zu viel für
                                                                          Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht  seinen Arbeitgeber, der ihm
                                                                          des Deutschen Anwaltvereins       wegen der Krankheit fristgerecht
                                                                          (DAV) und verweist auf eine       zum 30. September 2016 kündig-
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