Page 12 - Jobwoche 12_2017
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13. Juni 2017
12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Meldungen Auch Kranke
gekündigt w
Gesundheitliche Bedenken
Lange Krankheit als Kündigungsg
verschwiegen: Kündigung ist möglich
Mitarbeiter dürfen es am Arbeitsplatz nicht verschweigen, wenn
sie der Betriebsarzt für ihren Job für ungeeignet hält. Darauf
macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Sie bezieht sich auf eine
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 217/15).
Im verhandelten Fall war einem Mann gekündigt worden, der seit
Jahren als Lkw-Fahrer für Gefahrguttransporte im Einsatz war. Der
Betriebsarzt stellte fest, dass es befristete gesundheitliche Bedenken
gegen seinen Einsatz gibt. Darüber informierte der Mitarbeiter seinen
Arbeitgeber jedoch nicht. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, dass sein
Mitarbeiter ihm dies verschwieg, kündigte er ihm fristlos. Dagegen
wandte sich der Mann mit seiner Klage. Der Lkw-Fahrer hatte jedoch
keinen Erfolg. Es stelle einen schweren Arbeitsvertragsverstoß dar,
wenn der Arbeitnehmer das Ergebnis einer solchen Untersuchung
dem Arbeitgeber verschweigt, entschied das Gericht. Gefahrgut-
transporte seien eine in hohem Maße gefahrgeneigte Tätigkeit. Der
Arbeitnehmer sei deshalb verpflichtet gewesen, den Arbeitgeber über
die Bedenken des Betriebsarztes zu informieren.
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Ist ein Arbeitnehmer längere Entscheidung des Landesar-
Zeit krank, kann ihm die beitsgerichts Rheinland-Pfalz
Kündigung drohen. Allerdings (Az.: 8 Sa 359/16).
sind die Voraussetzungen
dafür sehr hoch. Im verhandelten Fall arbeitete
ein Mann seit 1988 in einem
Wenn ein Betrieb kein betrieb- Betrieb. Zuletzt war er als
liches Eingliederungsmanage- Maschinenarbeiter tätig. Zwisch-
ment (BEM) durchführt, kann die en 2011 bis 2014 war er zwi-
Kündigung des Arbeitgebers schen 42 und 164 Tagen pro
unwirksam sein, informiert die Jahr arbeitsunfähig. Zu viel für
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht seinen Arbeitgeber, der ihm
des Deutschen Anwaltvereins wegen der Krankheit fristgerecht
(DAV) und verweist auf eine zum 30. September 2016 kündig-