Page 3 - JOBWOCHE 8_2017
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18. April 2017 - 1. Mai 2017 Vermischtes 3
Jobwoche.de
... und wie gut können Sie sich dabei erholen? Mitarbeiter sollten
96% 58%Essen/Trinken Sich mit Kollegen Elektronische bei Urlaubsanträgen
unterhalten Medien nutzen
Musik hören 26% sehr penibel sein
66% 88% 21% 16%
2% Mitarbeiter sollten ihren Ur-
Spazieren gehen Abhängen laubsantrag immer frühzeitig
beim Vorgesetzten einreichen
18% 88% 10% 60% und ihn sich schriftlich ge-
nehmigen lassen. Denn wer
Entspannungs- Lesen Privates 16% in den Urlaub geht und das
techniken erledigen vergisst, beurlaubt sich -
6% 34% 10% streng genommen - selbst
3% 45% und riskiert im schlimmsten
Fall eine Abmahnung.
Bewegung/Sport Rauchen Darauf weist Nathalie Oberthür
hin, Fachanwältin für Arbeits-
3% 45% 7% 1% recht in Köln. Sich selbst zu
beurlauben, ist ein schwerer
Quelle: iga.Report 34, 2017 Verstoß gegen die Pflichten, die
Foto: Dudarev Mikhail/Fotolia sich aus dem Arbeitsvertrag
ergeben. Nehmen Mitarbeiter
frei, obwohl der Arbeitgeber
den Urlaubswunsch abgelehnt
hat, droht ihnen mindestens
eine Abmahnung. Im schlimm-
sten Fall kann sogar eine
Kündigung gerechtfertigt sein.
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