Page 3 - JOBWOCHE 8_2017
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18. April 2017 - 1. Mai 2017                                Vermischtes 3

Jobwoche.de

... und wie gut können Sie sich dabei erholen?                                                                 Mitarbeiter sollten

96% 58%Essen/Trinken                Sich mit Kollegen     Elektronische                                        bei Urlaubsanträgen
                                        unterhalten      Medien nutzen
Musik hören 26%                                                                                                sehr penibel sein
                                    66% 88%              21% 16%
     2%                                                                                                        Mitarbeiter sollten ihren Ur-
                                        Spazieren gehen                  Abhängen                              laubsantrag immer frühzeitig
                                                                                                               beim Vorgesetzten einreichen
                                        18% 88%                 10% 60%                                        und ihn sich schriftlich ge-
                                                                                                               nehmigen lassen. Denn wer
Entspannungs-                       Lesen                          Privates        16%                         in den Urlaub geht und das
   techniken                                                       erledigen                                   vergisst, beurlaubt sich -
                                    6% 34%                         10%                                         streng genommen - selbst
   3% 45%                                                                                                      und riskiert im schlimmsten
                                                                                                               Fall eine Abmahnung.
               Bewegung/Sport                                      Rauchen                                     Darauf weist Nathalie Oberthür
                                                                                                               hin, Fachanwältin für Arbeits-
                3% 45%                                              7% 1%                                      recht in Köln. Sich selbst zu
                                                                                                               beurlauben, ist ein schwerer
                                                                     Quelle: iga.Report 34, 2017               Verstoß gegen die Pflichten, die
                                                                   Foto: Dudarev Mikhail/Fotolia               sich aus dem Arbeitsvertrag
                                                                                                               ergeben. Nehmen Mitarbeiter
                                                                                                               frei, obwohl der Arbeitgeber
                                                                                                               den Urlaubswunsch abgelehnt
                                                                                                               hat, droht ihnen mindestens
                                                                                                               eine Abmahnung. Im schlimm-
                                                                                                               sten Fall kann sogar eine
                                                                                                               Kündigung gerechtfertigt sein.

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                      Auf Erfolgskurs mit der SBB Kompetenz

                      Starten Sie Ihre Umschulung im August 2017

                              Zerspanungsmechaniker

                              Anlagenmechaniker Sanitär, Heizung und Klimatechnik

                              Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen

                              Kaufmann im Groß- und Außenhandel

                              Kaufmann für Büromanagement*

                              Kaufmann im Einzelhandel*

                              Koch                                                                             © by-studio - fotolia.de

                              Restaurantfachmann

                              Fachkraft für Lagerlogistik          Alle Berufsbezeichnungen gelten für Frauen
                              Fachkraft für Schutz und Sicherheit  und Männer. Berufe mit * werden auch in
                                                                   Teilzeit angeboten.

                      Infoveranstaltung und Umschulungstest jeden Dienstag.
                      Weitere Umschulungsberufe und Infos: www.sbb-hamburg.de
                      Telefon 040-211 12-123 oder kundencenter@sbb-hamburg.de

                      SBB Kompetenz gGmbH · Wendenstraße 493 · 20537 Hamburg
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