Page 12 - JOBS-KOMPAKT NORD
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7. - 20. März 2017
12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Rechtshinweis Eine Abmahnung stellt
für den Arbeitgeber die
Arbeitgeber darf für Möglichkeit dar, den
Arbeitnehmer auf
Nichtteilnahme am Streik Pflichtverletzungen
hinzuweisen. Im
30 Euro pro Tag zahlen Wiederholungsfall
droht Kündigung.
Mitarbeiter müssen es hinnehmen, wenn der Arbeitgeber
Streikabbrechern eine Prämie von 30 Euro pro Tag zahlt. FOTO: LjupcO sMOkOvski -
Grundsätzlich sei eine solche Maßnahme zulässig, berich- FOTOLia.cOM
tet der «Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht» der
«Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht». In dem verhandelten Gelbe
Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 2 Karte
Sa 787/16) wurde der Nahverkehr in Brandenburg bestreikt. Warnschuss für Arbeitnehmer: Was
Der Arbeitgeber des Klägers bot allen Angestellten pro Tag 30
Euro brutto, wenn sie nicht am Streik teilnehmen. Der Kläger Hamburg - Der eine ist wiederholt Weisungen nicht befolgt. Arbeit-
streikte dennoch. Hinterher war er der Auffassung, dass auch zu spät gekommen, der andere nehmer könnten sie als eine Art
er die Streikprämie erhalten müsste. Er werde benachteiligt, hat gegen das Rauchverbot ver- gelbe Karte vom Chef verstehen.
weil er sein Recht zu streiken, wahrgenommen habe. stoßen: Egal, für welches Ver- Schlechte Leistung sei allein
halten Arbeitnehmer die Abmah- jedoch noch kein Abmahnungs-
Nachtarbeiter haben Anspruch nung bekommen, der Schock ist grund.
häufig groß. JOBWOCHE erläu-
auf einen Lohnzuschlag tert die wichtigsten Fragen und Wann ist eine Abmahnung
Antworten zum Thema: wirksam?
Wer Nachtschichten schieben muss, hat Anspruch auf
einen Lohnzuschlag. «Nachtarbeitern steht entweder ein Wann kann eine Abmahnung Die Abmahnung habe eine Hin-
Freizeitausgleich oder ein Zuschlag zu», sagt Gisbert ausgesprochen werden? weis- und eine Warnfunktion, sagt
Seidemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Üblicherweise Philipp Kitzmann, Rechtsanwalt
regele das der Tarifvertrag. Ist das nicht der Fall, haben Immer dann, wenn der Arbeitneh- aus Berlin. Der Angestellte muss
Nachtarbeiter nach einer Entscheidung des Bundes- mer gegen seine arbeitsvertrag- darin einerseits aufgefordert wer-
arbeitsgerichts einen Anspruch auf einen Zuschlag zum lichen Pflichten verstößt, sagt den, das unerwünschte Verhalten
Bruttostundenlohn von mindestens 25 Prozent. Bei beson- Alireza Khostevan, Rechtsberater abzustellen. Andererseits muss er
derer Belastung durch Dauernachtarbeit werde ein von der Arbeitnehmerkammer Bre- auch deutlich vor den arbeitsrecht-
Zuschlag von 30 Prozent fällig (10 AZR 423/14). men. Das ist zum Beispiel der Fall, lichen Konsequenzen gewarnt wer-
Nachtarbeiter haben außerdem Anspruch auf eine regelmäßi- wenn Sicherheitsvorschriften miss- den, falls sich das Verhalten wie-
ge medizinische Untersuchung. «Gibt es keinen Betriebsarzt, achtet werden, der Mitarbeiter derholt. Schließlich muss sich eine
können Nachtarbeiter sich die Kosten für einen Arbeitsmedi- regelmäßig zu spät kommt oder Abmahnung auf einen konkreten
ziner erstatten lassen», erklärt Seidemann. Bis zum 50.
Lebensjahr sieht das Gesetz alle drei Jahre eine Untersuchung
vor, danach jedes Jahr. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23.00 Uhr
bis 06.00 Uhr morgens, bei Bäckereien und Konditoreien von
22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Kündigung auf Verdacht ohne
Anhörung ist unzulässig
Arbeitgeber können einem Mitarbeiter kündigen, wenn sie
ihn verdächtigen, Geld unterschlagen zu haben. Hören sie
den Beschäftigten vorher jedoch nicht an, ist die
Kündigung unwirksam. Das geht aus dem «Recht-
sprechungs-Report Arbeitsrecht» der «Neuen Zeitschrift für
Arbeitsrecht» hervor. In dem verhandelten Fall (Az.: 10 Sa
378/16) erhielt eine Buchhalterin die Kündigung. Sie wurde ver-
dächtigt, 3.000 Euro aus der Kasse genommen zu haben.