Page 12 - JOBWOCHE 2_2017
P. 12

24. Jan. - 6. Febr. 2017

12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

Meldungen

Online-Shopping bei der Arbeit

kann Kündigung nach sich ziehen

Mitarbeiter sollten sich genau überlegen, ob sie bei der
Arbeit Online-Shopping erledigen. Wer mehrere Stunden
lang im Internet surft, riskiert die Kündigung, sagt Hans-
Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Zwar sei
es heute grundsätzlich erlaubt, dass man das Internet am
Arbeitsplatz zumindest kurz auch privat nutzen kann. Der
Arbeitgeber kann das aber verbieten. Dann können auch
wenige private Klicks im Netz zu privaten Zwecken bereits
zur Abmahnung führen.

Doch wie liegt der Fall, wenn die Privatnutzung des Internets
nicht ausdrücklich verboten ist? Übertreiben sollte man das
Online-Shopping aber auch dann nicht: «Wenige Minuten
Shopping sind kein nennenswerter Verstoß gegen den
Arbeitsvertrag», sagt Meier. Wer länger einkauft, kann aber
trotz erlaubter Privatnutzung eine Abmahnung bekommen.
Auch der Lohn könne, je nach Dauer des Online-Einkaufstrips,
gekürzt werden.
Foto: © lassedesignen - Fotolia.com
                                                                                                                                        Keine Kündigung
                                                                                                                   FOTO: ROMOLO TAVANI  am Sonntag
ANZEIGE
                                                                                                                                        Erklärt ein Arbeitgeber die      Folgetagen und machte vor
                                    steht für                                                                                           Kündigung, so muss das Kün-      Gericht geltend, dass das Ar-
                                                                                                                                        digungsschreiben der Arbeit-     beitsverhältnis erst zum 31.12.14
   Lohnfortzahlung                                                                                                                      nehmerin zugehen. Dies ist       sein Ende gefunden habe. Das
 auch an Feiertagen                                                                                                                     erst dann der Fall, wenn von     LAG hat der Klägerin Recht ge-
                                                                                                                                        ihr die Kenntnisnahme erwar-     geben. Die Kündigung sei dieser
                             www.FairPay24.de                                                                                           tet werden kann. Die Parteien    erst nach Ablauf der Probezeit,
                                                                                                                                        des Rechtsstreits verband im     frühestens am Montag zugegan-
                                                                                                                                        konkreten Fall ein Arbeitsver-   gen und habe das Arbeitsver-
                                                                                                                                        hältnis, bei dem eine Probezeit  hältnis unter Einhaltung der län-
                                                                                                                                        bis zum 30.11.2014 vereinbart    geren gesetzlichen Kündigungs-
                                                                                                                                        war. Das war ein Sonntag. In     frist außerhalb der Probezeit erst
                                                                                                                                        der Probezeit gilt eine gesetz-  zum 31.12.14 beenden können.
                                                                                                                                        liche Kündigungsfrist von zwei   Selbst wenn die Kündigung be-
                                                                                                                                        Wochen. Danach kann nur mit      reits am Sonntag in den Brief-
                                                                                                                                        einer Frist von mindestens vier  kasten gelegt wurde, sei die Kün-
                                                                                                                                        Wochen zum 15. oder zum          digung der Klägerin frühestens
                                                                                                                                        Ende eines Kalendermonats        am folgenden Werktag zur üb-
                                                                                                                                        gekündigt werden.                lichen Postleerungszeit zugegan-
                                                                                                                                                                         gen. Arbeitnehmer müssten ihren
                                                                                                                                        Die beklagte Firma kündigte der  Briefkasten am Sonntag grund-
                                                                                                                                        Arbeitnehmerin am Sonntag, den   sätzlich nicht überprüfen. Dies
                                                                                                                                        30.11.2014 zum 15.12.2014 und    gilt selbst dann, wenn an diesem
                                                                                                                                        warf das Kündigungsschreiben     Tag die Probezeit abläuft und
                                                                                                                                        noch am gleichen Tag in deren    bekannt ist, dass der Arbeitgeber
                                                                                                                                        Hausbriefkasten ein. Diese ent-  auch sonntags arbeitet.
                                                                                                                                        nahm das Schreiben erst in den
                                                                                                                                                                             (LAG S-H, Az.: 2 Sa 149/15).
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17