Surfen, shoppen, schwatzen: Ist Privates am Arbeitsplatz erlaubt?

Sich acht Stunden nur mit beruflichen Dingen beschäftigen? Das entspricht in vielen Fällen wohl nicht dem Arbeitsalltag von Beschäftigten. Wann aber sind private Tätigkeiten überhaupt erlaubt?
Surfen, shoppen, schwatzen: Ist Privates am Arbeitsplatz erlaubt?
Wer während seiner Arbeitszeit exzessiv privat im Netz surft, muss im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Ausgiebige Privatgespräche im Team, private E-Mails schreiben oder die private Social-Media-Nutzung: All das ist Beschäftigten in ihrer vertraglich festgelegten Arbeitszeit verboten - zumindest dann, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

Darauf weisen Carolin Kaiser und Sarah Klachin, Rechtsanwältinnen hin. Die Vorgabe gelte in der Regel sowohl im Homeoffice sowie für alle Arbeitszeitmodellen. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dafür bezahlt, den Aufgaben nachzugehen, die ihnen der Arbeitgeber zugewiesen hat. Jede andere Nutzung der Arbeitszeit kann eine Pflichtverletzung sein.

 

Wann ist Privates erlaubt?

 

Ausnahmen sind aber möglich - zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber private Tätigkeiten ausdrücklich erlaubt. Auch eine sogenannte konkludente Duldung ist möglich, wie die Expertinnen schreiben. Darunter versteht man Fälle, in denen der Arbeitgeber bestimmte Situationen wie private Unterhaltungen zwischen Team-Mitgliedern beobachtet, dazu aber schweigt und das Verhalten nicht unterbindet.

 

Beschäftigte dürfen eine solche Duldung aber nicht zu weit auslegen und zum Beispiel exzessiv privat im Netz surfen. Die Duldung könne der Arbeitgeber zudem jederzeit widerrufen. Im Streitfall müssen Arbeitnehmer außerdem nachweisen können, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten in der Vergangenheit nicht beanstandet hat.

 

Ähnlich sieht es bei der sogenannten betriebliche Übung aus. Wird ein bestimmtes Verhalten nicht nur einmal, sondern wiederholt geduldet, können sich daraus Ansprüche für den Arbeitnehmer ableiten.

 

Verstöße können Abmahnung oder Kündigung bedeuten

 

Im besten Fall gibt es eindeutige Regeln. Verstoßen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gegen geltende Bestimmungen, droht ihnen eine Abmahnung oder Kündigung. Dafür seien aber im Einzelfall Faktoren wie die Dauer oder der Inhalt der privaten Tätigkeiten zu berücksichtigen. Auch Fragen, wie sehr die Arbeit vernachlässigt wurde oder ob Kosten und Schäden entstanden sind, spielen eine Rolle.