Covid-19 im Beruf melden
Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen.
Besonders die Spätfolgen der Krankheit seien nicht immer abzuschätzen. Es lohne sich daher für betroffene Beschäftigte, sich Rat einzuholen und den entsprechenden Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren. Je nach Art der Beschäftigung kann eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden.
Unter die Leistungen bei einer Covid-19-Erkrankungen können zum Beispiel die Akutbehandlung, Reha, Verletztengeld oder eine Unfallrente fallen, wenn man etwa nachgewiesen dauerhaft unter den Folgen der Erkrankung leidet.
News - Rubriken
Aktuelle Ausgabe
Hier können Sie die aktuelle JOBWOCHE schon vorab als E-Book online lesen. Die Tipps & Tricks, Reportagen, Texte und Hintergrundberichte sind bundesweit identisch. Aus Vereinfachungsgründen stellen wir jedoch immer die Regionalausgabe "Hamburg" online. Die Stellen-, Aus- und Weiterbildungsanzeigen für die anderen Regionen finden Sie immer online in unserem Online-Stellenmarkt.Stöbern im Archiv
In unserem Heftarchiv finden Sie die Liste der gesammelten Ausgaben von JOBWOCHE. Zum online Nachlesen!