Hamburg - Arbeitgeber müssen es nicht dulden, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit Raucherpausen machen. Sie können diese von heute auf morgen untersagen, auch wenn sie diese über Jahre geduldet haben. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg hervor (Az.: 2 Sa 132/15), auf das der Bund-Verlag hinweist.
In dem verhandelten Fall hatte ein Staplerfahrer geklagt. Der Arbeitgeber hatte ihm von Januar bis März 878 Minuten von seiner Arbeitszeit für Raucherpausen abgezogen. Der Mitarbeiter errechnete daraus einen entgangenen Lohn von 185 Euro. Dieses Geld stehe ihm jedoch aus betrieblicher Übung heraus zu. Über viele Jahre hatten Mitarbeiter während der Arbeitszeit Raucherpausen gemacht, und der Betrieb hatte das geduldet. Die Klage blieb ohne Erfolg. Das LAG verneinte, wie schon zuvor das Amtsgericht, einen Anspruch des Mitarbeiters. Arbeitnehmer dürfen nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber ohne Gegenleistung Raucherpausen während der Arbeitszeit bezahlt.
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