Page 11 - JOBWOCHE Nr. 19_2019
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22. Okt. - 4. Nov. 2019 Arbeitsrecht & mehr 11
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Auch Arbeitnehmer können frist-
los kündigen. Ein angestrebter
Jobwechsel ist jedoch kein
Grund, das Arbeitsverhältnis vor
der Kündigungsfrist zu beenden.
FOTO: FRANZISKA GABBERT / DPA
kündigen?
der in der Arbeitsgemeinschaft impliziert das, dass es ja so
Arbeitsrecht im Deutschen An- schlimm nicht gewesen sein
waltverein (DAV) tätig ist. kann», sagt Markowski.
Im schlimmsten Fall muss der Manchmal ist erst eine
Arbeitnehmer sonst Schaden- Abmahnung erforderlich
ersatz leisten. «Das kommt vor
allem bei unberechtigten fristlo- Bei Dauertatbeständen gelte es,
sen Kündigungen wegen Stellen- ab dem Zeitpunkt zu handeln,
wechsel immer wieder vor», so wenn das «Maß überschritten
der Fachanwalt. Das kann zum ist», so Markowski. Zahlt ein
Beispiel den Einsatz von Leih- Arbeitgeber zum Beispiel wieder-
arbeitskräften betreffen, Kosten holt keinen Lohn, muss der
für die Rekrutierung von Perso- Arbeitnehmer ihn zunächst ab-
nal oder Schadenersatz für Pro- mahnen. Zeigt sich keine Bes-
duktionsausfälle. serung, kann er fristlos kündigen.
Eine fristlose Kündigung kann Für fristlose Kündigungen gelten
nur innerhalb von zwei Wochen die gleichen Maßstäbe wie für
erfolgen - und zwar ab dem eine Kündigung durch den
Zeitpunkt, ab dem der Arbeit- Arbeitgeber. So könne zum
nehmer von den für die Kün- Beispiel eine vorherige Abmah-
digung maßgebenden Tatsachen nung erforderlich sein - damit der
Kenntnis erlangt. «Da muss ich Arbeitgeber die Chance hat, ein
mich schnell entscheiden, weil etwaiges Fehlverhalten oder aus
das ja bedeutet, dass das Sicht des Arbeitnehmers unzu-
Arbeitsverhältnis unzumutbar ist. mutbare Zustände zu beenden.
Wenn ich vier Wochen abwarte,
Text/Quelle: dpa/tmn