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27. Juni - 10. Juli 2017

Ausbildung/Studium 13Jobwoche.de

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                                   Studentin Annabella                   Von BAB bis Nebenjob:
                                   Peekhaus bekommt bei
                                   Bayer Unterstützung von               Finanzielle Hilfen für Azubis
                                   Ausbilderin Ingrid Reinkober.
                                                                         Viele Azubi-Gehälter fallen eher gering aus. Wer in der
                                                   FOTO: HENNING KAISER  Ausbildung schon alleine wohnt oder zum Beispiel ein Auto
                                                                         finanzieren muss, braucht daher oft Hilfe. Dafür gibt es ver-
                                                                         schiedene Möglichkeiten:

                                                                         BAB: Wohnen Azubis nicht mehr bei ihren Eltern und erhalten
                                                                         nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt, können sie bei der
                                                                         Agentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantra-
                                                                         gen. Am besten stellen Jugendliche den Antrag dafür schon vor
                                                                         Beginn ihrer Ausbildung.

                                                                         Wohngeld: Falls der Antrag auf BAB abgelehnt wurde, können
                                                                         Auszubildende Wohngeld bei der zuständigen Stelle der
                                                                         Gemeinde beantragen, in der sich die Wohnung des
                                                                         Auszubildenden befindet.

                                                                         Kindergeld: Für Jugendliche in der Ausbildung gibt es bis zur
                                                                         Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Kindergeld. Wenn der
                                                                         Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine
                                                                         Kosten durch ihn entstehen, müssen sie ihrem Kind das
                                                                         Kindergeld auszahlen.

                                                                         Bafög: Bei Bafög denkt man als Erstes an die Studienförderung.
                                                                         Auch wer eine schulische Berufsausbildung macht, kann unter
                                                                         bestimmten Voraussetzungen Bafög beziehen. Beantragt wird die
                                                                         Förderung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

                                                                         Bildungskredit: Im Gegensatz zu anderen finanziellen
                                                                         Förderungen ist ein Bildungskredit unabhängig vom Einkommen
                                                                         der Eltern. Ein Bildungskredit muss allerdings nach der
                                                                         Ausbildung zurückgezahlt werden.

                                                                         Nebenjob: Einen Nebenjob anzunehmen, ist ebenfalls eine
                                                                         Möglichkeit, etwas mehr Geld in der Tasche zu haben.
                                                                         Jugendliche unter 18 dürfen aber nicht mehr als fünf Tage in der
                                                                         Woche arbeiten. Außerdem müssen Lehrlinge ihren Ausbil-
                                                                         dungsbetrieb über den Nebenjob informieren.

Jahr 2004 bis heute mehr als ver-  schule oder Berufsakademie an.
dreifacht hat. Aber: Duales Stu-   Doch auch der umgekehrte Weg
dium ist nicht gleich duales Stu-  ist möglich. «Einige Unternehmen
dium. Die von Fachhochschulen,     beginnen bereits ein Jahr vor der
Universitäten und Berufsakade-     Einstellung mit der Suche nach
mien angebotenen Konzepte sind     geeigneten Kandidaten», erläu-
unterschiedlich.                   tert Julia Flasdick vom Deutschen
                                   Industrie- und Handelskammer-
Interessenten wenden sich oft-     tag (DIHK). Wer also direkt nach
mals direkt an ein Unternehmen -   dem Schulabschluss studieren
und erst wenn dort der Bewer-      will, sollte schon zu Beginn des
bungsprozess erfolgreich war,      letzten Schuljahres die Augen
meldet man sich bei der Hoch-      offen halten.
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